FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr (Schülertransport)

Liebe Eltern,

die Pressemitteilung der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH zu den neuen Masken-Regeln im ÖPNV, besagt, dass auch Grundschüler nach dem Infektionsschutzgesetz im Schulbus verpflichtend eine FFP2-Maske tragen müssen, sobald die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.

Uns erreichte heute folgende ergänzende Mitteilung durch Herrn Stefan Lobitz von der Kreisverwaltung Bad Ems:

„Sollten FFP2-Masken aufgrund des Alters oder aus sonstigen Gründen nicht richtig passen, wird das Tragen von medizinischen Masken für diese Fälle ausnahmsweise zugelassen.

Wir haben die Verkehrsunternehmen bis auf weiteres angewiesen, keinem Schüler die Beförderung zu versagen, auch wenn es keine entsprechende Maske trägt.“

Bitte tragen sie zum Gesundheitsschutz aller und zur Eindämmung der Pandemie mit bei und bemühen sich um den Erwerb kindgerechter FFP2-Masken!