FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr (Schülertransport)

Liebe Eltern,

die Pressemitteilung der Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH zu den neuen Masken-Regeln im ÖPNV, besagt, dass auch Grundschüler nach dem Infektionsschutzgesetz im Schulbus verpflichtend eine FFP2-Maske tragen müssen, sobald die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.

Uns erreichte heute folgende ergänzende Mitteilung durch Herrn Stefan Lobitz von der Kreisverwaltung Bad Ems:

„Sollten FFP2-Masken aufgrund des Alters oder aus sonstigen Gründen nicht richtig passen, wird das Tragen von medizinischen Masken für diese Fälle ausnahmsweise zugelassen.

Wir haben die Verkehrsunternehmen bis auf weiteres angewiesen, keinem Schüler die Beförderung zu versagen, auch wenn es keine entsprechende Maske trägt.“

Bitte tragen sie zum Gesundheitsschutz aller und zur Eindämmung der Pandemie mit bei und bemühen sich um den Erwerb kindgerechter FFP2-Masken!

Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz

Liebe Eltern,

wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, hat das sogenannte Notbremse-Gesetz den Bundesrat passiert. Ab Montag, 26. April 2021, wird es in den Schulen in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Hier noch einmal die wichtigsten Änderungen sowie Hinweise auf die Umsetzung an unserer Schule auf einen Blick.

Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler

Bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie die Schule nur noch besuchen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden. In den Schulen findet dazu zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Ab kommender Woche erhalten die Schule einen neuen Test.

Hierbei handelt es sich um eine speziell für Grundschüler modifizierte Variante des SARS-CoV-2 Antigen Test von AESKU, der von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren unter Aufsicht eines Erwachsenen selbst durchgeführt werden kann. Das Design und die Anleitung sind bei AESKU.rapid Junior unter dem Motto „Du bist drachenstark“ kindgerecht aufbereitet. Die Gebrauchsanweisung dieser Selbsttest ist unter: https://corona.rlp.de/de/selbsttests-an-schule/ abrufbar.

Das Land stellt den Schulen die Testkits kostenlos zur Verfügung.  Dabei gilt:

  • auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen müssen den Testnachweis erbringen
  • Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.
  • wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen negativen Testnachweis einer anerkannten Testeinrichtung vorlegt, darf ab der Kalenderwoche 17 nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Die Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).
  • Diese Regelung gilt für den gesamten Schulbetrieb, das heißt auch die betreuende Grundschule oder die Notbetreuung dürfen nicht besucht werden!
  • Alle Lehrkräfte und Bedienstete der Grundschule Hahnstätten unterliegen ebenfalls der Testpflicht und führen regelmäßig Selbsttest durch

Die Schulgemeinschaft unter Einbeziehung des Schulelternbeirates und des örtlichen Personalrates hat beschlossen, Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten über Tests, die zuhause durchgeführt wurden, nicht zu akzeptieren.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur die oben genannten Testnachweise annehmen werden. In begründeten Einzelfällen steht die Schulleitung für ein Beratungsgespäch zur Verfügung.

Die bereits vor den Osterferien angeregte Kooperation mit der Aartal-Apotheke wird aufgrund der neuen Bestimmungen des Landes nicht fortgeführt. Ich danke Herrn Quiring und Herrn Dr. Hoffmann nochmals für ihren Einsatz bei der Erstellung eines passgenauen Konzeptes für die Grundschule Hahnstätten.

Impftermine des Kollegiums – zu erwartende Unterrichtsausfälle ab dem 10.03.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir sind sehr froh und auch dankbar darüber, dass die Lehrkräfte vorzeitig geimpft werden können und dass sehr viele unserer Lehrkräfte sich sofort registriert haben. Nur dadurch haben wir – hoffentlich bald – eine Chance, in den Präsenz- und Regelbetrieb zurückzukehren.

Bei der Anmeldung zur Impfung haben wir leider keinen Einfluss auf die Terminvergabe. Zum momentanen Zeitpunkt liegen uns 16 Impftermine vor, die alle in den Unterrichtszeiten der Tage Mittwoch bis Freitag (10.-12.3) liegen. Zusätzlich haben wir noch 17 registrierte Kollegen, die auf die Terminbekanntgabe warten. Da laut Landesregierung alle Lehrkräfte bis zum 14.3. die Erstimpfung erhalten haben sollen, ist davon auszugehen, dass diese Termine im gleichen Zeitraum liegen werden.

Außerdem müssen wir aufgrund der Erfahrungsberichte von bereits geimpften Personen bzw. von den beteiligten Institutionen davon ausgehen, dass ein Teil der Lehrkräfte nach der Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca durch Nebenwirkungen möglicherweise tageweise ausfallen wird. Sollte die Klasse Ihres Kindes davon betroffen sein, werden Sie persönlich durch die Klassenleitung oder die Elternvertretung darüber informiert.

Bitte versuchen Sie bereits jetzt eine alternative Betreuung für Ihre Kinder einzurichten, weil die Kapazitäten in der bereits eingerichteten Notbetreuung, die parallel zum Präsenzunterricht stattfindet, ebenfalls ausgeschöpft sind. Sollten Sie trotz intensiver Bemühungen keine alternative Betreuung für Ihr Kind haben, setzen Sie sich bitte bereits jetzt mit uns in Verbindung! Es stimmt uns zutiefst unzufrieden und unglücklich, dass wir den Schülern, die erst in der vergangenen Woche wieder in den Wechsel-Präsenz-Unterricht gestartet sind, damit keine stabile Wochenperspektive bieten können.

Den Text als pdf gibt es hier

Schulschließung ab dem 16.12.2020

Liebe Eltern,

die Bundesregierung hat mit Wirkung zum 16.12.2020  für alle Grundschulen in Rheinland-Pfalz die komplette Schulschließung beschlossen. Dies bedeutet für die Grundschule Hahnstätten, dass die Klassen wieder Fernunterricht erhalten werden.

Wir sind mit dem Kollegium auf dieses Szenario vorbereitet und auch Sie wurden Anfang des Schuljahres gebeten, anzugeben, in welcher (digitalen) Form ein Austausch in der Klasse Ihres Kindes erfolgen kann.

Die Klassenleitung Ihres Kindes wird Sie über die näheren Details zum Fernunterricht informieren.

Die Notbetreuung findet ähnlich der Zeit vor der Sommerferien verlässlich statt. Die Kinder werden nach heutigem Stand auch in der Schule Mittagessen können.

Für unsere verlässliche Planung und Personaleinteilung ist es zwingend notwendig, dass Sie uns auf dem unten stehenden Abschnitt verbindlich mitteilen, ob und an welchen Tagen Sie eine Notbetreuung benötigen. Bitte geben Sie möglichst gleichbleibende Zeiträume an  (evtl. mit Mittagessen)!

Ihre Meldung brauchen wir bis Dienstag, 15.12.2020, 10 Uhr!

Bitte haben Sie Vertändnis dafür, dass eine verspätete Meldung nicht mehr berücksichtigt werden kann!

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Andrea Meissner-Kusch, Rektorin

Den auszufüllenden Abschnitt finden Sie hier.

Aktuelle Informationen zur Corona Situation

Liebe Eltern, bitte beachten Sie die folgenden, aktuellen Informationen:


Wichtige Mitteilung zum Corona-Fall am SHG

Wie offiziell mitgeteilt wurde, ist am  Sophie-Hedwig Gymnasium in Diez ein Corona-Fall aufgetreten. Die Eltern der betroffenen Schüler/innen des SHG wurden informiert und angewiesen am Montag, 24.8.2020, zu Hause zu bleiben.

Vorsichtshalber haben wir unsere Elternschaft informiert, eventuelle Geschwisterkinder, die unsere Schule besuchen, auch zu Hause zu lassen. Das Gleiche gilt für Lehrkräfte, deren Kinder das SHG besuchen.

Um Ihnen für zukünftige Fälle dieser Art Handlungssicherheit zu geben, gilt ab sofort folgende Information des Kreisgesundheitsamtes:

Alle Kontaktpersonen 1. Grades, das heißt alle jene Personen, die 15 Minuten lang von Angesicht zu Angesicht ohne einen Mund-Nasen-Schutz Kontakt mit einer infizierten Person hatten, dürfen die Schule nicht besuchen und müssen sich einem anlassbezogenen Test durch das Gesundheitsamt unterziehen.

Geschwisterkinder dürfen demnach unsere Schule weiterhin besuchen.

Aus Sicherheitsgründen bitte ich Sie, Ihre Kinder zu Hause zu lassen sofern sie Kontakt zu einer Person des oben beschriebenen Personenkreises hatten und erst nach einem hoffentlich negativen Testergebnis wieder zur Schule zu schicken!